AO Handel GmbH

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Wie wichtig ist das Abreißseil am Anhänger?

Das Abreißseil wirkt vielleicht wie ein nettes Detail, doch es hat eine lebenswichtige Aufgabe:
Springt der Anhänger vom Kugelkopf, zieht es die Anhängerbremse. Dafür muss es unbedingt korrekt verlegt sein.
Es scheint einfach zu sein, das Abreißseil an der Anhängekupplung zu fixieren. Aber:
Ein Fehler oder eine Unachtsamkeit kann lebensgefährlich werden. Denn das Seil zieht die Anhängerbremse, falls derAnhänger von der Kupplungskugel springt oder sich ein abnehmbarer Kugelhals sogar aus seiner Aufnahme löst, wofür laut Robert Paulus vom ADAC tatsächlich “immer ein Restrisiko besteht”.

Das Abreißseil als Rettungssystem

Drei Dinge müssen erfüllt sein, damit das Rettungssystem zuverlässig funktioniert:

  • Erstens muss das Seil an der Befestigung am Bremshebel tatsächlich abreißen können,
  • zweitens muss es bei abnehmbaren Anhängevorrichtungen an einem fest mit dem Auto verbundenen Bauteil befestigt sein
  • drittens muss es durch die Führung an der Unterseite der Deichsel laufen. Das kann eine kleine Öse oder eine Aussparung im Abstützbügel sein. Die Führung sorgt dafür, dass die Leine auf dem letzten Stück bis zum Handbremshebel gerade verläuft und nicht verklemmt.

“Falls dies nicht eingehalten wird, wirkt nicht mehr die gesamte Kraft direkt auf den Bremshebel und das Seil könnte reißen, bevor die Bremse komplett angezogen ist”, sagt Entwickler Rudolf Gross vom Chassishersteller Alko.

Wichtig ist also die Befestigung des Seils am Fahrzeug.
In den Niederlanden, in der Schweiz und in Österreich gibt es zu diesem Thema klare Regeln. Wer das Abreißseil seines Wohnwagens nicht richtig befestigt hat, muss zum Teil mit hohen Bußgeldern rechnen.

Kann man das Abreißseil um den Kugelhals schlingen?

Von dieser Methode raten Experten von Alko und ADAC ab. Sie empfehlen stattdessen, den Federhaken des Abreißseils durch Ösen oder Langlöcher am fest mit dem Auto verschraubten Träger der abnehmbaren Anhängevorrichtung zu stecken, und das Seil erst danach um den Kugelkopf zu führen und wieder eine Schlinge zu bilden – also genau so, wie es in den Niederlanden, Schweiz und Österreich Vorschrift ist. Dort muss das Seil durch einen festen Haltepunkt am Fahrzeug oder einen Klemmbügel an der Zugvorrichtung geführt werden. Sonst drohen auch deutschen Gespannfahrern Bußgelder.

Abreißseil richtig anlegen

V1  zulässig nur bei starrer Anhängekupplung

V2  richtig durch Oese gezogen als Schlaufe

V3 nur zulässig mit Feuerwehrkarabiner Haken

V4 nach Vorschrift in den Niederlanden

V5  Version der Befestigung mit zusätzlichem Klemmbügel am Kugelhals

Abreißseile im anhaengerteileshop.de

 

 

Zwei Gründe sprechen für die Holland-Methode: Zum einen verteilt sich die Zugkraft am Auto auf zwei Punkte, wenn sich der Anhänger doch einmal selbständig macht. Außerdem sitzt die Leine auch noch fest am Zugfahrzeug, wenn die Schlinge doch vom Kugelkopf rutscht.

Da vor allem im Ausland strenge Gesetze gelten, was das Abreißseil betrifft, gibt es Nachrüst-Möglichkeiten zur Sicherung des Abreißseils am Fahrzeug. Starre Anhängerkupplungen, die vom Fahrzeughersteller fest installiert wurden, verfügen heutzutage nicht unbedingt über eine Öse zur Befestigung des Abreißseils. In diesem Fall helfen so genannte Sicherungsschellen aus. Diese Sicherungsschelle wird an der Anhängerkupplung befestigt und das Abreißseil durch die dafür vorgesehenen Löcher geführt. Abnehmbare Kupplungen verfügen in den allermeisten Fällen über Ösen.

Sind die Ösen zum Durchfädeln von Seil und Haken zu eng, helfen dicke, am Kupplungsträger befestigte Schäkel. Durch diese lässt sich das Abreißseil dann problemlos führen. Allerdings muss der Schäkel eine Kraft von mindestens 7500 Newton aushalten.

CARAVANING-Tipp zum Abreißseil

Übrigens: Der originale Federhaken darf nicht direkt in eine Öse oder ein Loch geklinkt werden, sondern muss als Schlinge ins Seil einhaken. Nur so erfüllt er die 7500-Newton-Norm. Erlaubt ist das direkte Einklinken nur, wenn ein Abreißseil mit sogenanntem Feuerwehrkarabiner anstelle des Originalhakens nachgerüstet wird. Wenn dieser nach DIN 5299 zertifiziert ist, hält er die Kraft aus, die bei einem Einsatz des Bremsseils auftritt.

Vorschriften zum Abreißseil in europäischen Ländern

In Deutschland muss das Sicherungsseil laut ADAC mit dem Karabiner in eine an der Karosserie oder am Kupplungsträger befestigte Öse oder in eine Bohrung in der Kugelstange eingehakt werden, darf aber auch um den Kugelhals geschlungen werden, falls es weder Öse noch Bohrung gibt.

In den Niederlanden müssen generell alle Anhänger über eine „Losreißvorkehrung“ verfügen. Wichtig: Hier darf das Abreißseil nicht als Schlinge über der Kugelstange liegen, sondern muss durch eine Öse oder einen Bügel führen. Dabei ist es egal, ob die Kugelstange starr oder abnehmbar ist. Denn in den Niederlanden gelten auch abnehmbare Anhängekupplungen als fest mit dem Auto verbundenes Bauteil. Detaillierte Informationen finden sich auf der Internetseite des Automobilclubs ANWB unter www.anwb.nl/kamperen/caravan/rijden-met-de-caravan/koppeling/losbreekkabel. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße bis zu 230 Euro geahndet werden.

In der Schweiz müssen auch alle Anhänger ohne Auflaufbremse mit einer zusätzlichen Sicherheitsverbindung (Fangseil, Kette) mit dem Zugfahrzeug verbunden werden. Das Gesetz enthält keine konkreten Bestimmungen, wie Sicherheitsverbindung und Abreißseil zu befestigen sind. Das Bundesamt für Straßen lässt neben zusätzlich angebrachten Ösen auch die Befestigungsöffnungen an der Kugelstange gelten. Verboten ist das einfache Überlegen über den Kugelhals. Es drohen Strafen bis zu 500 Schweizer Franken.

Auch in Österreich benötigen Anhänger ohne Bremse eine Sicherungsverbindung (z. B. Reißleine oder Sicherungskette). Allerdings reicht es im Allgemeinen aus, die Reißleine bzw. Sicherungskette über die Anhängerkupplung zu legen. Das Nichtvorhandensein der Sicherungsverbindung wird in der Regel mit einer Strafe bis zu 100 Euro geahndet. Die trifft nicht nur den Fahrer, sondern auch den Fahrzeughalter.

 

Autor Benjamin Büchner
Datum 30. Juni 2015

Dieser Artikel stammt aus Heft CARAVANING 06/2015.

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