Mischbereifung bei Anhängern
Es stellt sich immer mal wieder die Frage: “Sind unterschiedliche Profile auf einer Achse erlaubt?”.
Was ist laut StVZO unter einer Mischbereifung zu verstehen?
Unter Mischbereifung versteht man laut StVZO nicht das Mischen von Reifen mit unterschiedlichen Profilen, sondern das Mischen von Diagonalreifen und Radialreifen an einem Anhänger. Gemäß § 36 (6) StVZO dürfen Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht unter 3,5 t und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und ihre Anhänger entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein. Ausgenommen hiervon sind Anhänger, die für eine Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gekennzeichnet sind.
Wie sieht es aus, wenn bei Tandem Anhängern zwar vier Reifen gleicher Bauart/Größe, jedoch unterschiedlichen Profils zum Einsatz kommen?
Reifen mit gleicher Größe aber verschiedenen Profilarten (z. B. aufgrund unterschiedlicher Reifenhersteller oder unterschiedlicher Typen eines Reifenherstellers) gelten im Sinn der StVZO nicht als Mischbereifung. Zudem kommt für die regelmäßige technische Überwachung/Hauptuntersuchung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern die Richtlinie 2014/45/EU zur Anwendung, in der es keine Vorgabe gibt, dass alle oder auch nur achsweise montierte Reifen von einem Hersteller und gleichen Reifentyps sein müssen.
Demnach ist es also rein rechtlich betrachtet möglich, an Anhängern Reifen unterschiedlicher Hersteller und mit verschiedenen Profilen zu montieren, solange die Größe übereinstimmt.