Definition der Stützlast und Anhängelast bei PKW Anhängern!
Immer wieder stellen wir fest, dass der Stützlast zu wenig Beachtung geschenkt wird. Für einen Eine zu hohe Stützlast führt beim Zugfahrzeug
Eine zu hohe Stützlast führt beim Anhänger
Eine zu geringe Stützlast führt beim Zugfahrzeug
Eine zu geringe Stützlast führt beim Anhänger
Die höchstzulässigen Stützlastgewichte finden Sie auf jeder Anhängerkupplung aufgedruckt Und so ermitteln Sie die tatsächliche Stützlast:
Messen Sie die Stützlast nie unter dem Stützrad, der abgelesene Wert ist viel zu hoch. Die für Ihr Fahrzeug zulässigen Anhängelasten finden Sie in Ihren Fahrzeugpapieren, und zwar: In der Zulassungsbescheinigung Teil I: Zu beachten ist, dass unter Nummer 33 (Bemerkungen) oft noch eine Erhöhung eingetragen ist, Die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Gewichte, dürfen nicht überschritten werden. Das heißt aber nicht, wenn z.B. Ihre Anhängelast 1000 kg beträgt, dass Sie dann nicht auch einen Stützlasten am Fahrzeug und am Anhänger müssen nicht unbedingt gleich sein, Sie dürfen jedoch
In neuen Fahrzeugscheinen sollte die max. Stützlast unter Punkt 13 vermerkt sein.
1. Anhängelast (§ 42 StVZO) (bezogen auf PKW) Die gezogene Anhängelast bei Pkw darf weder das zulässige Gesamtgewicht (zGG) des ziehenden Fahrzeugs noch den vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert überschreiten. Hinter Pkw’s dürfen Anhänger ohne ausreichende eigene Bremse nur mitgeführt werden, wenn das ziehende Fahrzeug Allradbremse und der Anhänger nur eine Achse hat. Die Anhängelast darf dann höchstens die Hälfte des um 75 kg erhöhten Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, aber nicht mehr als 750 kg betragen. (Leergewicht Zugwagen + 75 kg) Die Anhängelast ist nicht eindeutig definiert. Aus §42 STVZO ist aber zu entnehmen, dass die “gezogene Anhängelast” sich auf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers bezieht. Dieses ergibt sich auch aus § 42 Abs.1 Satz 2 StVZO: “Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3500 kg betragen. im angekuppelten Zustand die Anhängelast ist. Dies bedeutet, dass die Stützlast (siehe Beispiel 3) Es gibt noch eine weitere Ausnahme zur Höhe der Anhängelast, diese betrifft Geländewagen. 1. Allradantrieb, der abschaltbar sein darf Beispiele I) Zur Definition der Gewichte und Lasten werden Zugwagen und Anhänger getrennt betrachtet.
GZ = tatsächliches Gewicht des Zugwagens In diesem Bild ergibt sich natürlich keine Anhängelast, deshalb wurde sie nur gestrichelt eingezeichnet, um zu verdeutlichen in welcher Richtung sie angreift wenn der Anhänger angekuppelt wäre. Allerdings kann man hier auch zeigen, welche Problematik sich bei der Messung der Anhängelast ergibt. II) Zum Gespann vereinigt ergibt sich folgendes Bild.
Man sieht deutlich, dass die Stützlast nun den Zugwagen belastet. Beispiel 1: zGG des Anhängers kleiner als die zulässige Anhängelast des Zugwagens zGG des Anhängers = 1.100 kg, zulässige Anhängelast = 1.200 kg. Beispiel 2: zGG des Anhängers genauso groß wie die zulässige Anhängelast des Zugwagens zGG des Anhängers = 1.200 kg, zulässige Anhängelast = 1.200 kg. Beispiel 3: zGG des Anhängers größer als die zulässige Anhängelast des Zugwagens zGG des Anhängers = 1.300 kg, zulässige Anhängelast = 1.200 kg, zulässige Stützlast 75 kg. In § 42 Abs.1 StVZO wird die “gezogene Anhängelast” geregelt. Dieser Ausdruck bezieht sich auf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers. Dieses ergibt sich auch aus § 42 Abs.1 Satz 2 StVZO: “Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3500 kg betragen. 2. Stützlast (§ 44 Abs. 3 StVZO) Bei einachsigen Anhängern oder zweiachsigen Anhängern mit einem Achsabstand von weniger als einem Meter hinter Pkw darf die vom ziehenden Fahrzeug aufzunehmende Mindeststützlast nicht weniger als 4 % der jeweiligen (tatsächlichen) Anhängelast betragen, sie braucht jedoch nicht mehr als 25 kg betragen. Weder die für die Anhängekupplung und die Zugeinrichtung noch die vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebene zulässige Stützlast dürfen überschritten werden. Auf die danach zu beachtenden Stützlasten muss an gut sichtbarer Stelle hingewiesen werden, und zwar durch ein Schild am ziehenden Fahrzeug auf die dort höchstzulässige Stützlast sowie durch ein Schild vorn am Anhänger auf die Mindeststützlast und auf die höchstzulässige Stützlast. Soweit der Gesetzestext, in der Praxis bedeutet dies, dass es zwei Werte gibt. Den Wert, den der Hersteller des Zugwagens vorgibt und denjenigen, den der Hersteller des Anhängers vorschreibt. Der kleinere Wert ist einzuhalten. Er sollte aber möglichst voll ausgenutzt werden, da eine hohe Stützlast der Gespannstabilität dienlich ist. Bedenken Sie weiterhin, dass die Stützlast ihren Zugwagen belastet. Im angekuppelten Zustand darf dadurch nicht das zGG des Zugwagens oder die zulässige hintere Achslast überschritten werden. |